Ein freundlicher Bloggerkollege hat ganze Arbeit geleistet!
Also Folgendes. Ich habe ja einen Lieblingsroman, dessen Copyright wie auch mein Alter bereits 50plus beträgt. Wir verstehen uns jedoch immer noch prächtig.
Über unsere Beziehung schrieb ich schon vor etwas mehr als drei Jahren einen netten und bebilderten Eintrag.
„Umwege“ vom 6. Januar 2020 (hier klicken)
Es begab sich nun aber, dass ich bei besagtem Mitblogger davon Kenntnis erhielt, dass er gedruckte Bücher zu E-Books verwandeln kann wie Jesus Wasser in Wein. Ich wurde hellhörig und wollte es genau wissen. Denn mein Lieblingsroman wurde zwar zweimal veröffentlicht – Hardcover und Taschenbuch – und ist nun aber auch auf einmal völlig vergriffen.
„Was tun?“ hätte Lenin gefragt. So einen tollen krimi-linguistischen Roman kann man doch nicht einfach aussterben beziehungweise in Antiquariaten in nur noch ganz wenigen Exemplaren vergilben lassen.
So verbündete ich mich mit meinem in gewisser Hinsicht auch gleichgesinnten Bloggerkollegen zu einem Projekt. Er ist der IT-Fachmann und ich bin halt – der Fan! Und er inzwischen vielleicht auch.
Wilhelm macht’s mit Büchern (hier klicken!)
Ich nahm seine Mitarbeit dankbar an und möchte meine Freude über diese gelungene „Wir retten unsere Lieblingsbücher“-Aktion gerne mit interessierten Kultbuch-Fans teilen.
Das Buch gibt’s jetzt für Leserinnen und Leser dieses Eintrags kostenlos, ohne Anmeldung und ohne alles, je nach Vorliebe unter einem der folgenden Links. Ich wünsche angenehme Lektüre.
Im PDF-Format (einfach anklicken)
https://drive.google.com/file/d/1IivVzVTaGrAA38A3XKkmbo7b1Hg5EktL/view
Im Kindle-Format (einfach Link anklicken und dann „Download“)
https://drive.google.com/file/d/1OWuLG-_8LZttBppwEJNRl4tGR9ELf4rT/view
Danke für die freundliche Erwähnung 🙂
Aber ich bin nicht Jesus (welch ein Vergleich 🙂 ) und auch kein It-Spezialist, sondern allenfalls fortgeschrittener Autodidakt mit ausgiebigen Hang zu Tüfteleien.. und in diesem Rahmen auch gerne mal für kleine Spezialaufträge zu haben….
LikeGefällt 4 Personen
Ach du warst das …
🌈😘😎
LikeLike
Vielen Dank!
LikeGefällt 1 Person
Danke, bin mal ins Pdf reingegangen. Ist auch gut blind mit Screenreader/Sprachausgabe zu lesen.
LikeGefällt 1 Person
Mal naiv gefragt: Wie steht es denn da mit den Urheberrechten?
Ist der Titel gemeinfrei?
LikeGefällt 1 Person
Nein, ist er nicht .Guy Endore ist 1970 gestorben, insofern besteht Gemeinfreiheit auch erst ab 2040, also siebzig Jahre später.
Aber das sollte hier auch keine Rolle spielen, da es sich hier um eine erlaubte Privatkopie handelt (jedenfalls, soweit es um die Umwandlung des Buches in ein E-Book geht) und eine Weitergabe von Privatkopien als Geschenk erlaubt ist, solange dabei keine Kommerziellen Interessen im Spiel sind.
Deshalb ja auch der deutliche Vermerk auf der Titelseite des E-Books und auch im Impressum.
LikeGefällt 2 Personen
Vergleiche dazu auch § 53 UrhG :
1) Zulässig sind einzelne Vervielfältigungen eines Werkes durch eine natürliche Person zum privaten Gebrauch auf beliebigen Trägern, sofern sie weder unmittelbar noch mittelbar Erwerbszwecken dienen, soweit nicht zur Vervielfältigung eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte oder öffentlich zugänglich gemachte Vorlage verwendet wird. Der zur Vervielfältigung Befugte darf die Vervielfältigungsstücke auch durch einen anderen herstellen lassen, sofern dies unentgeltlich geschieht oder es sich um Vervielfältigungen auf Papier oder einem ähnlichen Träger mittels beliebiger photomechanischer Verfahren oder anderer Verfahren mit ähnlicher Wirkung handelt.
(2) Zulässig ist, einzelne Vervielfältigungsstücke eines Werkes herzustellen oder herstellen zu lassen
1.
(weggefallen)
2.
zur Aufnahme in ein eigenes Archiv, wenn und soweit die Vervielfältigung zu diesem Zweck geboten ist und als Vorlage für die Vervielfältigung ein eigenes Werkstück benutzt wird,
3.
zur eigenen Unterrichtung über Tagesfragen, wenn es sich um ein durch Funk gesendetes Werk handelt,
4.
zum sonstigen eigenen Gebrauch,
a)
wenn es sich um kleine Teile eines erschienenen Werkes oder um einzelne Beiträge handelt, die in Zeitungen oder Zeitschriften erschienen sind,
b)
wenn es sich um ein seit mindestens zwei Jahren vergriffenes Werk handelt.
LikeGefällt 2 Personen
Danke, das ist sehr interessant.
LikeGefällt 1 Person
Ich habe erst in meiner Onleihe nachgesehen, ob ich es mir auf den Tolino laden kann, aber die haben es nicht. Also danke für die Pdf-Datei, die ich jetzt abgespeichert habe.
LikeGefällt 1 Person
Clara, falls Du eine . epub für Tolino brauchst…
Alles ist machbar B-)
LikeGefällt 1 Person
Lieb von dir – aber da es als PDF nur 77 Seiten, lese ich das am Computer, aber danke für das Angebot!
LikeGefällt 1 Person
Das ist wirklich interessant, aber ich sehe noch nicht wirklich, dass eine e-copy damit abgedeckt ist, aber egal, wo kein Kläger, da kein Richter und ich bin der Letzte der wegen so etwas klagen würde.
LikeGefällt 1 Person
Pingback: Manchmal kommt es auch unverhofft :-) – Der Wilhelm